Die Sharing-Plattform Airbnb hat ihr Angebot im Segment „Entdeckungen“ nun auch in Deutschland buchbar gemacht. Start ist zunächst in Berlin, weitere Städte sollen rasch folgen. In diesem Bereich des Portals kann jedermann individuelle, erlebnisorientierte Angebote für einen oder mehrere Tage anbieten – quasi als Ergänzung zu Übernachtungsangeboten – ob es sich Kulinarik, Sport oder Nightlife handelt, oder auch um Auto-Vermietungen, Restaurants und Happy-Hour-Events. Buchbar sind die Angebote aus der Airbnb-App heraus. Einige Medien und Touristiker warnen davor, dass das Sharing-Portal damit nicht mehr nur Hoteliers, sondern auch klassischen Reiseveranstaltern, professionellen Gästeführern oder Tourismusmarketing-Einrichtungen der Städte und Regionen Konkurrenz machen könnte.
Der Bundesverband der Gästeführer in Deutschland (BVGD) sieht hier derzeit keine unmittelbare Konkurrenz für das klassische Gruppen-Tagesgeschäft der meisten im BVGD organisierten Gästeführer. Laut Beschreibung sollen bei Airbnb nämlich „keine Touren“ angeboten werden, sondern etwas, das „Reisende nicht allein organisieren könnten und sie in keinem Reiseführer und mit keiner Onlinesuche finden würden“. Wenn das so stimme, ziele Airbnb mehrheitlich auf eine andere Kundengruppe, sagt BVGD-Sprecherin Sonja Wagenbrenner: „Unsere Kunden buchen in der Regel seriöse, qualifizierte und auch allgemein gut informierte Gästeführer, die ihren Job professionell verstehen, die kaufmännischen Regeln kennen, verlässlich und sicher durch einen Ort führen, und für den Notfall auch haftpflichtversichert sind.“ Bei den Anbietern über Airbnb könne man sich da nicht immer sicher sein, „aber natürlich ist es für unsere Mitglieder auch interessant, sich über das Portal schnell und effizient an einen großen potentiellen Kundenkreis zu vermarkten, wenn sie passende Angebote haben.“
Als Verband, der sich der Qualitätssicherung bei Gästeführungen verpflichtet sieht, müsse man grundsätzlich die Frage stellen, was eigentlich die von Airbnb geforderten Qualitätsstandards für „Entdeckungen“ seien und wer sie prüfe, so die Verbandssprecherin weiter. Und ob das Ganze eventuell auch an offiziellen Richtlinien, Honoraren oder Steuern vorbei gehe: „Airbnb verspricht mir zwar, mit hippen locals auf unbefangene Weise ausgefallene und persönliche Erlebnisse zu teilen. Aber letztlich geht es doch auch hier ums Geschäft“, so Wagenbrenner weiter. Unter Umständen könne eine „coole Entdeckung“ auch in Chaos und Betrug enden, wenn jemand nicht verantwortungsvoll handele. Der Kunde müsse sich immer fragen, ob die Anbieter sich im Klaren seien über die Gesetze z. B. zum Ausschank von Alkohol oder zur Beförderung von Personen und ob der Preis für das Angebot wirklich gerechtfertigt sei.