Die Kommission für Berufliche Bildung (KBB) des BVGD bittet die Mitglieder um Beachtung der Antragsfristen für das Zertifikat DIN EN. Die Fristen sollen die Bearbeitung der zahlreich eingehenden Anträge übersichtlicher und planbarer machen.
Die Zertifikats-Unterlagen der Antragsteller sollen jeweils zum 15. Januar, 15. Mai oder 15. September bei der BVGD-Geschäftsstelle eingereicht werden. Nach diesen Terminen beginnt jeweils die Prüfung der neuen Unterlagen durch die Kommission. Diese wird dann in der Regel innerhalb von drei Monaten mit der Ausstellung des Zertifikats abgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die eingereichten Anträge vollständig und korrekt sind. Zwischenzeitlich eingehende Anträge werden jeweils mit Beginn des nächsten Termins bearbeitet.