Der BVGD hat seine Datenschutzerklärung aktualisiert und seine Mitglieder über die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) informiert, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Was die Vereine vor Ort umsetzen sollten, ist den Vorlagen zu entnehmen, die ein Sachverständiger für den Verband erarbeitet hat. Die Dokumente stehen im passwortgeschützten Mitgliederbereich der Website als Download zur Verfügung.
https://www.bvgd.org/infos-fuer-mitglieder/eu-datenschutzverordnung-lock/
Alle Mitgliedsvereine und Einzelmitglieder des BVGD bzw. auch einzelne Gästeführer als Mitglied eines Ortsvereins sind berechtigt, diese Vorlagen – angepasst an die jeweilige Situation – für ihre Zwecke zu nutzen, z. B. für ihre Vereins- oder Gästeführer-Website.