Die Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird zum 01. Januar 2019 auf 1.015 Euro gesenkt. Das hat die Bundesregierung mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen. Damit sollen Selbstständige mit geringem Einkommen entlastet und Beitragsschulden abgebaut werden.
Die neue Bemessungsgrenze liegt noch unter der ursprünglich im Koalitionsvertag vereinbarten Halbierung von 2.284 auf 1.142 Euro. Die zusätzliche Reduzierung basiert auf Vorschlägen, die der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), unterstützt von 16 weiteren Berufsverbänden, gemacht hatte. In der bisherigen Regelung mit hohen Mindestbeiträgen hatte der VGSD erhebliche finanzielle Nachteile für Selbständige mit geringem Einkommen gesehen.