Der BVGD unterstützt seine Mitglieder bei der Wiederaufnahme von Führungen. Diese erfordert die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der an den Führungen Beteiligten. Als Orientierungshilfen und zur Anpassung an die jeweiligen regionalen Gegebenheiten stellt der BVGD deshalb seinen Mitgliedern Vorlagen und Formulare zur Verfügung. Abrufbar im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter „Neustart von Führungen“.