Um das BVGD-Zertifikat DIN EN (3 Sterne) zu erhalten, müssen neben anderen Anforderungen etwa Prüfungen – 600 Stunden Schulung und Training à 60 Minuten nachgewiesen werden.
Dabei müssen festgelegte Inhalte in einer bestimmten Stundenzahl erfüllt werden (vgl. Formular Leistungen des Antragstellers II (Inhalte) BVGD-Zertifikat DIN EN), wodurch die geforderten 600 Stunden allerdings noch nicht erreicht werden können. Die restlichen Stunden
können aus beliebigen Bereichen der Inhalte abgeleistet werden (vgl. Formular Leistungen des Antragstellers III (Übersicht Stunden) BVGD-Zertifikat DIN EN).
Die Inhalte gliedern sich im Einzelnen in:
Sach- und Fachwissen zu regionalen und allgemeinen Themen (wozu auch Unternehmerische Kenntnisse und Arbeitsbedingungen zählen) im Umfang von 252 Stunden.
Führungsfertigkeiten und -technik (wozu auch die drei Kompaktseminare zählen) im Umfang von 108 Stunden. Dabei müssen die Schulungen im Bereich Führungsfertigkeiten und -technik jeweils durch praktische Übungen im mindestens gleichen Stundenumfang ergänzt werden.
Praktisches Training im Umfang von 240 Stunden.
Webseminare werden für die Inhalte anerkannt, wenn folgende Rahmenbedingungen stimmen:
Das Seminar/die Schulung ist dozentenbezogen.
Die fachliche Qualifikation des Referenten wird ausgewiesen.
Die Teilnahme wird analog zu anderen Fortbildungen bestätigt, d.h., die Teilnahmebestätigung enthält folgende Angaben: Name des Teilnehmers, Thema der Veranstaltung, Dozent, Datum und Dauer der Veranstaltung. Wenn möglich, sollte auch bei Webseminaren die Unterschrift des Dozenten oder Veranstalters eingeholt werden; ansonsten genügt die Teilnahmebestätigung des Dozenten oder Veranstalters per Mail.
Fortbildungen im Bereich Führungsfertigkeiten und -technik und Praktisches Training können nicht durch Webseminare ersetzt werden.